Sehbehindertengerechte Haltestellen: Fehler und Probleme

Durch die Gesetzgebung zum barrierefreien Umbau werden Haltestellen im ÖPNV aktuell massiv modernisiert oder neu erstellt. Während dabei die Anforderungen selbst blinder Menschen oft nur unzureichend umgesetzt werden, bleiben die zwingenden Bedürfnisse sehbehinderter Fahrgäste und Menschen mit „nur“ eingeschränktem Sehvermögen praktisch unberücksichtigt.

Ursache ist nicht eine Gleichgültigkeit der Planer und Richtlinienersteller, sondern vor allem Unkenntnis über die praktischen Auswirkungen der unterschiedlichen Sehbehinderungen und die tatsächlichen Betroffenenzahlen. AMD (Altersbedingte Makula-Degeneration) z.B. ist als häufigste Augenerkrankung mit 4 Mio. Betroffenen in der Öffentlichkeit praktisch unbekannt. Der hier resultierende zentrale Gesichtsfeldausfall versperrt Betroffenen jedoch den Blick auf die Sichtfeldmitte und zwingt zu einer Orientierung über die unscharfen Randbereiche. Eine Teilnahme am Autoverkehr ist Betroffenen damit schon im Anfangsstadium unmöglich.

Dabei wirken sich Sehbehinderungen nachts dramatisch schlimmer aus als bei Tag. Fast alle Augenerkrankungen und schon altersbedingte Sehkrafteinbußen bringen Helligkeitsverluste, ein eingeschränktes (Farb-) Kontrastsehen, erhöhte Blendempfindlichkeit und eine verzögerte Pupillenadaption beim Hell-/Dunkelwechsel mit sich. Die Betroffenen sind daher ZWINGEND auf den ÖPNV angewiesen, sehen sich aber mit Einbruch der Dämmerung ohne optische Hilfen kaum erkennbaren Gefahrenkanten und Orientierungsschwierigkeiten und damit einer unüberwindbaren tageszeitlichen Barriere ausgesetzt.

Besonders Menschen mit „nur“ eingeschränktem Sehvermögen (Sehkraftverlust unter 70%) werden in Öffentlichkeit und Planung kaum wahrgenommen, sind aber schon altersbedingt hochaktiv und stellen mit ihrem Mobilitätsbedürfnis eine der maßgeblichsten Gruppen in den tatsächlichen Fahrgastzahlen des ÖPNV dar. Eine besondere Berücksichtigung bei der optischen Gestaltung, der Lichtplanung und ggf. der Einsatz zusätzlicher Orientierungshilfen an Haltestellen sind daher zwingend notwendig.

Um dabei Fehler zu vermeiden, sollen die folgenden Beispiele zeigen, wie trotz teilweise vorschriftengerechter Planung und Ausführung Probleme entstehen, die bereits bei leicht eingeschränktem Sehvermögen die Nutzung des ÖPNV schon ab Beginn der Dämmerung unmöglich machen. In der realen Situation macht meist eine Kombination aus mehreren Fehlern viele, auch modernisierte, Haltestellen für Sehbehinderte und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen unpassierbar. Nahezu alle dargestellten Probleme könnten aber ohne großen Kostenaufwand durch eine korrekte Anwendung taktiler Systeme, eine sinnvolle Anordnung von Zusatzausstattungen oder Lichtelementen mit blendfreien, aber kontrastreichen Leitlinien und räumlichen Orientierungshilfen verbessert oder ganz vermieden werden.

Mit unseren Bildsimulationen der Auswirkungen von Sehbehinderungen, der typischen Sehkraftverluste älterer Menschen und kompakten Merkblättern zum Thema „Barrierefreier Umbau“ stellen wir Ihnen gern weitere Informationen zur Verfügung.

Leitstreifen fehlt

Haltestelle bei Nacht mit Wartehalle, im Pflaster kein Leitstreifen

Aus gestalterischen Gründen oder falschen Grundsatzüberlegungen heraus ist ein taktiler Leitstreifen (Rippenplatte) als Längsorientierung gar nicht ausgeführt.

  • Orientierung für Blinde deutlich erschwert, Einstieg bleibt taktiler Einzelpunkt: schwer auffindbar!
  • keinerlei optische Orientierungsmöglichkeit für Sehbehinderte und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Andere Längsorientierungen zeigen Haltestelle nicht!
  • in größeren Anlagen schlechte Übersicht über die Gesamtanlage und tatsächliche Haltepunkte

Kontrastbegleitstreifen fehlt

Haltestelle bei Tag mit weißem Leitstreifen in hellgrauem Pflaster, eine Frau mit Rollator

Selbst an aktuell modernisierten Haltestellen werden trotz sonst hohen Aufwandes und guter Anordnung häufig weiße Leitstreifen in hellgrauem Pflaster verlegt.

  • Kontraste schon nach wenigen Jahren durch flächige Verschmutzung und Abwitterung des weißen Betonvorsatzes deutlich weiter vermindert
  • Leitstreifen schon tagsüber auch bei leichten Einschränkungen oder ungünstigen Bedingungen nicht, zumindest aber nicht instinktiv zu erkennen
  • schlechte Orientierungsmöglichkeiten und Übersicht

Leitstreifen ohne Kontrast zum Pflaster

Haltestelle bei Nacht, der Leitstreifen hebt sich farblich kaum vom Pflaster ab

Der Leitstreifen ist im Hinblick auf Denkmalschutz oder Architektur „stadtbildschonend“ farblich und in seiner Helligkeit an das umgebende Pflaster angepasst.

  • durch (Farb-) Kontrastverluste bei fast allen Augenerkrankungen nachts durchgehend grau und nicht zu sehen
  • nach wenigen Jahren selbst tagsüber kaum zu erkennen
  • für Blinde taktil nutzbar, als optische Leitlinie schon für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sinnlos!
  • räumliche Orientierung im Haltestellenbereich und Auffindbarkeit praktisch kaum möglich

Unbeleuchtet („über Umgebungsbeleucht.“)

Haltestelle bei Nacht vor hell erleuchteten Schaufenstern, der Haltestellenbereich selbst ist dunkel

Vor allem in Innenstädten wird über das umgebende Licht (Platzbeleuchtung, durchgehende Mastleuchten, helles Umfeld) die Haltestelle „mitbeleuchtet“.

  • Durch Kontrast-, Helligkeits- und Bildfeldverluste tritt die Haltestelle optisch unerkennbar in den Hintergrund.
  • schon bei leichten Einschränkungen kaum aufzufinden
  • Bei zusätzlichen Lichtquellen auf Augenhöhe (Schaufenster, Straßenverkehr!) sorgen Blend- und Überblendungseffekte für völlige Unsichtbarkeit.
  • keinerlei Warnfunktion für herannahende Autofahrer

„Dämmerungslücke“

Haltestelle in der Dämmerung, die Beleuchtung ist noch ausgeschaltet

Schon durch die typischen Einschränkungen bei älteren Menschen oder die Helligkeitsverluste bei fast allen Augenerkrankungen kann die Dämmerung nicht mehr durch verstärkte Pupillenadaption ausgeglichen werden.

  • ab Einbruch der Dämmerung „Dunkelheit“ für Betroffene
  • vorhandene Kontraste für Sehbehinderte und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen kaum wahrnehmbar
  • Einschalten der Gesamtbeleuchtung erst bei Einbruch der Dunkelheit schafft „Nutzbarkeitslücke“ im ÖPNV.

Punktuelle „Lichtinsel“ durch Mastleuchte

Haltestelle bei Nacht, eine einzelne Mastleuchte erhellt nur einen kleinen Bereich

Einzelne Mastleuchten bilden selbst bei DIN-gerechter Ausführung eine punktuelle „Lichtinsel“.

  • Bei sichtfeldeinschränkenden Erkrankungen (AMD) bleibt der Blick auf einen zentralen Beleuchtungspunkt versperrt. Das dunkle Umfeld kann kaum erkannt werden.
  • Mit zunehmenden Einschränkungen bieten Einzelpunkte keine geometrisch-räumliche Orientierungsmöglichkeit.
  • meist nur Einstieg vorn brauchbar beleuchtet
  • Überblendung des dunkleren Einstiegsumfeldes bei fast allen Augenerkrankungen

Mastleuchte weit vom Einstieg entfernt

Haltestelle bei Nacht, der Lichtkegel der Mastleuchte liegt abseits des Einstiegs

Durch regelmäßige Mastleuchten-Abfolgen oder zur gleichzeitigen Beleuchtung des entfernten Wartehäuschens ist die Mastleuchte zu weit vom Einstieg entfernt.

  • Heller Lichtkegel an falscher Stelle überblendet die eigentlich wichtigen Haltestellenbereiche.
  • selbst Einstiegsbereich durch schlechtes Adaptionsverhalten bei Sehbehinderungen kaum zu erkennen
  • Lichtkegel verschiebt den optischen Anlaufpunkt für Sehbehinderte zur falschen Stelle.

Mastleuchte zu niedrig

Haltestelle bei Nacht mit einer niedrigen, blendenden Mastleuchte

Aus gestalterischen oder Kostengründen ist die eingesetzte Mastleuchte zu niedrig.

  • Blendung beim Zugehen auf die Haltestelle und/oder den Einstiegsbereich
  • Lichtkegel zu klein, weite Teile der Haltestellenfläche unbeleuchtet
  • bei überhaupt ausreichender Lichtstärke zu starker Kontrast zwischen beleuchteten und unbeleuchteten Bereichen: Überblendung der Dunkelbereiche!

Beleuchtung über Wartehäuschen

Haltestelle bei Nacht, nur das Wartehäuschen ist hell beleuchtet

Durch übertriebene Beleuchtung des Fahrgastunterstandes wird auf eine Mastbeleuchtung verzichtet.

  • Pupille bei wartenden Fahrgästen tagesadaptiert: praktisch keine Sicht beim Heraustreten zum Einstiegsfeld
  • Das eigentlich wichtige Einstiegsfeld bleibt dunkel.
  • beim Aussteigen aus Bus oder Bahn Blendung durch Gegenlicht auf Augenhöhe
  • Blendung/Überblendung des Umfeldes für herannahende Fahrgäste und Passanten

Beleuchtung über Fahrplanvitrine

Haltestelle bei Nacht, beleuchtet nur durch eine Fahrplanvitrine

Als „Sparbeleuchtung“/Notlösung wird die Haltestelle über oft großflächige Fahrplanvitrinen „mitbeleuchtet“.

  • extreme Blendung durch Gegenlicht auf Augenhöhe
  • fehlende Flächenausleuchtung durch geringe Lichtmenge und schlechten Abstrahlwinkel
  • Haltestelle für Autofahrer im Umfeld von Schaufenstern und Werbetafeln schlecht zu erkennen
  • durch Adaptionsprobleme stark verzögerte Sehfähigkeit nach Blick auf den überhellen Fahrplan

Blendendes/optisch unruhiges Umfeld

Haltestelle bei Nacht und Regen mit spiegelnden Scheinwerfern und Lichtreflexen

Innerstädtischer Straßenverkehr, reflektierende Schilder, Leuchtreklamen und andere Lichtquellen auf Augenhöhe überstrahlen die Haltestellenbeleuchtung.

  • Bodenkontraste und Gefahrenkanten werden überblendet und sind durch hell adaptierte Pupillen schlecht zu erkennen, für Sehbehinderte gar nicht!
  • Aufmerksamkeit auch bei normalsichtigen Fahrgästen abgelenkt, selbst bei guten Kontrasten: keine instinktive Erfassbarkeit von Absturzkanten
  • extreme Verschlimmerung durch Regen/Blendreflexe

Zuwegung/Anbindung fehlt

Busbahnhof bei Tag, die Bussteige sind nicht an die Gehwege angebunden

Trotz taktiler und kontrastreicher Ausstattung der eigentlichen Haltestellen sind, besonders an ZOBs und Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV, die Haltestellen nicht an die Verbindungswege angebunden.

  • Haltestellen für Blinde und Sehbehinderte schon tagsüber kaum zu erreichen
  • Orientierung in der Gesamtanlage stark erschwert
  • Umsteigen und Bus-/Bahnwechsel kaum möglich
  • erhöhte Unfallgefahr durch „wildes“ Fahrbahnüberqueren an falscher Stelle

Haltestelle im Straßenbild unkenntlich

Straße mit Gehweg bei Tag, die Haltestelle ist nur am Schild zu erkennen

Haltestelle ist durch gleichförmiges Straßenbild (durchgehend gleiche Mastbeleuchtung, Bordsteinabsenkungen, Bebauung) und fehlende Ausstattung unauffällig.

  • schlechte Auffindbarkeit für Sehbehinderte, Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und Ältere schon tagsüber
  • keine instinktive Erfassbarkeit der potentiellen Gefahrensituation für herannahende Autofahrer

Busbord-Kante zu schmal

Haltestelle bei Nacht mit schmaler, kaum sichtbarer Bordkante

Besonders bei fehlendem oder kontrastarmem Leitstreifen ist der (ohnehin zu erstellende und damit kostenneutrale!) Busbord zu schmal gewählt.

  • Vorhandener Leitstreifen kann ggf. erkannt werden, die eigentliche Gefahren-/Absturzkante aber nicht.
  • fehlender optischer Hinweis für Autofahrer, besonders an sonst schlecht ausgestatteten Haltestellen
  • schlechte räumliche Orientierungsmöglichkeiten, schon bei leichten Einschränkungen