Barrierefreier Umbau: Sehbehinderungen
Den ca. 300.000 Blinden, die durch den barrierefreien Umbau an taktilen Leitsystemen Orientierung finden, stehen in Deutschland etwa 4 Millionen Sehbehinderte und besonders ältere Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen gegenüber. Diese Menschen sind typischerweise zwingend auf den ÖPNV angewiesen, benötigen aber durch hohe Blendempfindlichkeit und eingeschränktes Kontrastsehen in der Dunkelheit zwingend zusätzliche optische Hilfen.
Die teilweise unterschiedlichen Anforderungen und Auslegungen der Leitfäden und Normen und deren oft kontrastarme und „stadtbildschonende“ Umsetzung hinterlassen jedoch „Dunkelbarrieren“ und Gefahrenquellen. Die nachfolgenden Bildbeispiele schildern in Kurzform die häufigsten Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen. Eine gründlichere Übersicht bietet das Merkblatt „Augenerkrankungen“.
Blendfrei leuchtende Bodenmarkierungen können helfen, diese Problemsituationen zu entschärfen. Zielsetzung ist im ÖPNV die in der DIN kaum berücksichtigte Auffindbarkeit von Haltestellen, eine verbesserte Orientierung im Umfeld und die Warnung vor gefährlichen Stolperkanten, vor allem bei Fehlen der taktilen Längsrippen oder bei einer kontrastarmen Ausstattung.
Grauer Star
- Visusverschlechterung/Unschärfe: Licht kann die getrübte Linse nicht mehr ungehindert durchdringen.
- Blendung/Halobildung um Gegenlichtquellen: durch Linsentrübung erhöhte Blendempfindlichkeit
- Kontrastarmut: durch Linsentrübung Streulichtbildung mit „Grauschleier-Überstrahlung“ dunkler Bildbereiche
- Verlust Farbsehen: Farb- und vor allem Farbkontrastverlust durch verschiedene optische Effekte
Haltestelle im Gegenlicht, normalsichtig
Haltestelle bei Sehkraftverlust 25% durch grauen Star
Sehkraftverlust 25% durch grauen Star mit Kantenmarkierung
Retinitis Pigmentosa
- Gesichtsfeldverengung („Tunnelblick“): Orientierungsschwierigkeiten im Raum, besonders auf kontrastarmen Flächen
- Verschlechtertes Dämmerungssehen/Nachtblindheit: Schwierigkeiten beim Erkennen nächtlicher Bodenstrukturen
- Verschlechtertes Farb- und Kontrastsehen: zusätzlicher Verlust von Strukturerkennung und Orientierungsmöglichkeiten
- Blendempfindlichkeit: durch physiologische Funktionsstörungen und die häufige Kombination mit grauem Star
Eingeschränktes Farb- und Kontrastsehen
Über die physiologischen Einschränkungen auch von Normalsichtigen hinaus kann das Farbensehen durch verschiedene andere Augenkrankheiten stark eingeschränkt oder nicht vorhanden sein. Die Wahrnehmung von Kontrastwerten sinkt dadurch erheblich, so dass eine Erkennbarkeit von Bodenstrukturen in Dämmerung und Dunkelheit praktisch unmöglich werden kann.
Eine durchgehende und durch alle Beleuchtungsbereiche gleich bleibende Kanten- und Wegemarkierung erscheint daher auch für normalsichtige Teilnehmer im ÖPNV sinnvoll.
Farblich kontrastarme Haltestelle, normalsichtig
Haltestelle bei 50%igem Farbverlust und Visus -15%
Gleicher Sehkraftverlust mit Kantenmarkierung Lightstone

